Mahngericht – Erklärung und Definition

Welches Mahngericht ist für die Beantragung eines Mahnbescheides zuständig?

Zunächst ist zwischen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit zu unterscheiden. Örtlich zuständig ist das Gericht des gesetzlichen Erfüllungsortes. Das ist in der Sitz des Schuldners. Bei der sachlichen Zuständigkeit wird nach der Höhe des Streitwertes eine Unterscheidung vorgenommen. Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro ist das Amtsgericht zuständig. Es ist nicht zwingend ein Anwalt erforderlich. Der Schuldner kann sich theoretisch selbst vor Gericht verteidigen. Bei einem Streitwert von über 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Hier ist ein Anwalt mit entsprechender Zulassung zwingend vorgeschrieben.

Die zuvor beschriebenen Unterschiede beziehen sich auf das Einreichen einer Klage. Der Mahnbescheid selbst wird zunächst unabhängig vom Streitwert beim Amtsgericht beantragt.

Verjährung Mahnbescheid – Erklärung und Definition

Wann erfolgt die Verjährung eines Mahnbescheids ?

Grundsätzlich verjähren Forderungen aus vertraglichen Ansprüchen nach 3 Jahren. Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Durch die Zustellung eines Mahnbescheides wird die Verjährung gehemmt. Die Hemmung hält so lange an, wie die Vertragsparteien verhandeln. Gibt eine Partei die Verhandlung auf, so beginnt die Verjährung frühestens drei Monate nach der Hemmung. Der Zeitraum der Hemmung wird an die Verjährungsfrist angehängt.

Mahnantrag

Der Mahnantrag wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Für die Beantragung ist der amtliche Formularsatz zu benutzen, wenn die Beantragung nicht online erfolgt. Insgesamt beinhaltet der amtliche Formularsatz 6 Seiten. Der Mahnantrag wird dann beim Gericht eingereicht. Die Gerichtsgebühr muss vom Antragssteller eingezahlt werden. Das bedeutet, dass der Gläubiger in Vorleistung gehen muss. Stellt sich später heraus, dass beim Schuldner nichts mehr zu holen ist, so bleibt der Gläubiger auf allen verauslagten Kosten sitzen. Ist der Mahnantrag formal korrekt (es wird nicht das Bestehen einer Forderung vom Gericht überprüft), so wird der Mahnbescheid vom Gericht an den Schuldner zugestellt.