Forderungseintreibung durch Inkasso
Der Begriff Inkasso bezeichnet den gewerblichen Einzug von fälligen Forderungen, dessen Durchführung erlaubnispflichtig und gesetzlich festgelegt ist. Wenn Forderungen von den Kunden nicht beglichen werden, dann hat der Zahlungsberechtigte die Möglichkeit und auch das Recht, nachdem bereits eine Mahnung verschickt wurde, die offenen Forderungen durch ein zertifiziertes Inkassounternehmen einziehen zu lassen.
Inkassounternehmen sind Dienstleister, welche die Gläubiger gewerbsmäßig beim Einzug der offenen Forderungen helfen. Zwischen dem Inkassounternehmen sowie dem Kunden entsteht hierbei ein Inkassovertrag, welcher einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer Dienstleistungsfunktion ähnelt. Zum Ausüben der Tätigkeit benötigen Inkassounternehmen eine behördliche Erlaubnis. Das Inkassounternehmen muss vom Oberlandesgericht zuvor eine Zulassung erteilt bekommen. Inkasso gewinnt zunehmend an Bedeutung. Inkassounternehmen können nur fällige Forderungen des Schuldners eintreiben. Inkasso funktioniert mit zwei Varianten: Der Forderungsverkauf an ein Inkassoinstitut oder die Beauftragung eines Inkassounternehmens, die Forderungen für den Auftraggeber einzuziehen. In beiden Fällen hat der Schuldner nur noch mit dem Inkassounternehmen zu tun. Die zukünftigen Zahlungen werden ebenso nur noch an das Inkassoinstitut geleistet.
Die Anwendung von Inkasso
Inkasso wird im außergerichtlichen Mahnverfahren eingesetzt, jedoch können Inkassobüros auch gerichtliche Mahnverfahren durchführen, wobei in diesen Fällen in der Regel kein Anwalt benötigt wird. Der Vorteil beim Inkasso liegt darin, dass alle Aktivitäten bei einer Instanz bleiben: Das Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung. In den meisten Fällen wird der Schuldner schon durch den Briefkopf des Inkassoinstituts zum Begleichen der offenen Rechnungen bewegt, denn beim Nichteinhalten der Fristen würden teure Mahnverfahren sowie weitere unangenehme Konsequenzen folgen.
Das Inkassoverfahren
Die Anzahl der Insolvenzen erhöht sich von Jahr zu Jahr und damit erhöht sich ebenso die Zahl der Inkassoverfahren. Heutzutage ist es für jedermann wichtig, dass die offenen Forderungen unverzüglich und dies ohne weiteren Aufwand beglichen werden. Das Inkassoverfahren spart Zeit und Kosten. Das Inkassounternehmen führt zunächst das vorgerichtliche Inkassoverfahren durch, beim Ausbleiben der geforderten Zahlungen anschließend jedoch auch das gerichtliche Inkassoverfahren. Die Zusammenarbeit der Anwaltskanzleien und Detekteien mit den Inkassounternehmen ist weit verbreitet, da diese Kooperation für beide Seiten Vorteile bringt. Ein Briefkopf eines Anwaltes signalisiert dem Schuldner psychologisch schneller, dass es zu rechtlichen Folgen führen kann. Letzten Endes handelt das Inkassounternehmen eventuell Ratenzahlungen und Vergleichsvereinbarungen aus, welche das Unternehmen für den Gläubiger abwickelt. Zahlreiche Inkassounternehmen setzen Ihren Schwerpunkt jedoch in erster Linie auf das außergerichtliche Inkassoverfahren, wobei zwischen traditionellen Inkassofirmen sowie Online-Inkassounternehmen unterschieden wird.
Vorgehensweise beim Inkassoverfahren
Bei der Wahl eines Inkassounternehmens sollte beachtet werden, dass das Inkassoverfahren ordnungsgemäß und seriös durchgeführt wird, denn ansonsten könnten rechtliche Konsequenzen folgen. Das vorgerichtliche Inkassoverfahren bedeutet die Kontaktaufnahme zum Schuldner, mit dem Ziel, die offenen Zahlungen durchzusetzen. Der überwiegende Teil der Inkassounternehmen nimmt zunächst schriftlichen, dann telefonischen und zum Schluss persönlichen Kontakt zum säumigen Kunden auf und fordert diesen Auf, die Zahlungen zu begleichen, ohne dass es zu langwierigen und teuren Gerichtsverhandlungen kommen muss. Diese direkte Kontaktaufnahme durch das Inkassounternehmen führt in vielen Fällen zur Zahlung der offenen Forderungen. Sollte dies nicht der Fall sein und die Zahlungsaufforderung erfolglos bleiben, wird nun das gerichtliche Inkassoverfahren bzw. Vollstreckungsverfahren veranlasst, wobei die Kosten des Inkassoverfahrens, um die offenen Forderungen des Schuldners einzuziehen, diese dem Schuldner auferlegt werden.